Dienstag, 19. März 2024

Merkzettel

0 Artikel Summe: 0,00 €

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jacob Sönnichsen AG (Stand 05.04.2016)

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

 1.1.      Für Verträge zwischen uns und unseren gewerblichen Kunden über die Lieferung von Waren, die im Internet über unsere Internetseite http://michelsen.profi.jacob-soennichsen.de/ (nachfolgend „Internetseite“) präsentiert werden, (nachfolgend Leistungen) gelten                 ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).

 1.2.      Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit Kunden, falls wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung durch uns stellt in diesem Fall keine ausdrückliche Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

 

 2. Vertragsschluss, Rücktrittsrecht

 2.1.      Unsere Angebote auf der Internetseite sind freibleibend. Es handelt sich um unverbindliche Aufforderungen an unsere Kunden, uns gegenüber durch Aufgabe einer Bestellung über die Internetseite ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss (nachfolgend „Angebot“) abzugeben.

 2.2.      Das Angebot des Kunden können wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang annehmen. Die Annahme durch uns erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per Post, per Telefax oder per Email oder aber durch Erbringung der dem Angebot entsprechende Leistungen gegenüber dem Kunden.

 2.3.      Soweit wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer gehindert sind, unsere vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, falls ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Dies gilt entsprechend in Fällen von unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen oder unvermeidbaren Rohstoffmangel. Tritt eine solches Leistungshindernisses ein, informieren wir den Kunde unverzüglich hierüber. Falls wir in diesem Fall unser Rücktrittsrecht ausüben wollen, werden wir dies unverzüglich tun. Die bereits von unserem Kunden erbrachte Gegenleistung erstatten wir in diesem Fall ebenfalls unverzüglich.

 

 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

 3.1.      Es gelten die in dem über die Internetseite abgegebenen Angebot genannten Preise, zuzüglich der dort genannten Liefer- und sonstigen Kosten.

 3.2.      Der von dem Kunden zu zahlende Betrag ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines abweichenden Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.

 3.3.      Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits 14 Tage Erhalt der von uns geschuldeten Leistungen oder nach Ablauf des gesondert vereinbarten Zahlungsziels in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

 3.4.      Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart, wird kein Skontoabzug gewährt.

 3.5.      Bei gewährtem Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschrift) ist der von dem Kunden zu zahlende Betrag zu dem von uns mitgeteilten Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor der Belastung verkürzt. Wir sind in der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen frei; diese kann z. B. als Teil der Rechnung oder auch mit anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen Zahlungseingang bei uns sicherzustellen.

 3.6.      Hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 3.7.      Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 3.8.      Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Lieferung Verzugshaftung, Gefahrübergang

 4.1.      Die Lieferzeit beträgt ca. 14 Tage ab Bestelleingang. Der Kunde kann uns zehn Tage nach Überschreitung dieses unverbindlichen Liefertermins schriftlich, per Telefax oder per Email auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; erst mit Zugang der Aufforderung geraten wir mit der Leistung in Verzug.

 4.2.      Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Die hierdurch etwaig entstehenden Zusatz- und Mehrkosten tragen wir.

 4.3.      Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht im Zeitpunkt der Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über und, falls kein Transportunternehmen beauftragt wurde oder der Kunde Ware abholt, jedoch spätestens mit Übergabe an den Kunden.

 

 5. Gewährleistungsansprüche

 5.1.      Im Falle der Vorliegens eines Mangels gelten für die Gewährleistungsansprüche des Kunden vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen:

 5.2.      Der Kunde kann Gewährleistungsansprüche nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er uns gegenüber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 5.3.      Soweit wir gegenüber dem Kunden zur Nacherfüllung verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

 5.4.      Schlägt die von uns gemäß Ziffer 5.3 gewählte Art der Nacherfüllung gegenüber dem Kunden fehl, ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag mit uns zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der von uns gewählten Art der Nacherfüllung liegt jedoch erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch vor.

 5.5.      Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

 5.6.      Zeigt der Kunde einen Mangel an, von dem sich nach einer Überprüfung durch uns herausstellt, dass er nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Mängelanzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge von Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat er uns den durch die Anzeige entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Regelung sind wir insbesondere berechtigt, die bei uns entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel entgegen dem Ergebnis unserer Überprüfung doch besteht.

 

 6. Haftungsbegrenzung

 6.1.      Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz  1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

 6.2.      Die Regelungen in Ziffer 6.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 6.3.      Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden

 

7. Eigentumsvorbehalt

 7.1.      Die an den Kunden gelieferten Waren (nachfolgend Liefergegenstand) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

 7.2.      Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden (nachfolgend Verarbeitung). Die Verarbeitung erfolgt für uns; wenn der Wert des uns gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind wir und der Kunde uns darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware. Soweit wir nach Ziffer 7.2 Eigentum oder Miteigentum an der Neuware erlangen, verwahrt der Kunde dieses für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

 7.3.      Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

 7.4.      Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

 7.5.      Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß Ziffer 7.3 und 7.4 an uns abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden  gegenüber seinen Abnehmern verlangen.

 7.6.      Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 7.7.      Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Liefergegenstände oder der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Neuware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem jeweiligen Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

 7.8.      Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht in diesem Fall steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 7.9.      Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich erklärt.

 

 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 8.1.      Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 8.2.      Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Flensburg.

 

Online-Streitbeilegung (EU)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr
Sie haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.